Info Veranstaltungen

Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund

Die Erlaubnis für Veranstaltungen auf klassifizierten Straßen (Kreis-, Staats- und Bundesstraßen) erteilt die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes GAP.

Sind ausschließlich Gemeindestraßen betroffen, erteilt die Erlaubnis für Veranstaltungen die jeweilige Gemeinde in Verbindung mit der Verwaltungsgemeinschaft Ohlstadt.

Genehmigungspflichtige Veranstaltungen

Beispiele

  • Motorsportliche Veranstaltungen (z.B. Rallye-Wertungsprüfungen, Slaloms, Oldtimerausfahrten, Bildersuchfahrten)
  • Veranstaltungen mit Fahrrädern (Radrennen, Volksradfahren, Fahrradwanderung)
  • Inline-Skate-Veranstaltungen
  • Volksmärsche und Volksläufe
  • Kirchen- und Festzüge
  • Filmaufnahmen
  • Märkte
  • Straßenfeste (z.B. auch Konzerte u.ä.)

Genehmigungsfreie Veranstaltungen

  • Kleine ortsübliche kirchliche Veranstaltungen (z.B. Fronleichnamsprozessionen, Primizen, Bittgänge)
  • Kleine örtliche Brauchtumsveranstaltungen (z.B. Maibaumaufstellungen, Martinszüge)

Notwendige Unterlagen für genehmigungspflichtige Veranstaltungen

  1. Antragsformular auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 StVO
  2. Veranstaltererklärung
  3. Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde
  4. Haftungsfreistellung
  5. Kartenausschnitt mit eingezeichnetem Streckenverlauf

Der Veranstalter hat nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) den Abschluß von Versicherungen
zur Abdeckung gesetzlicher Haftpflichtansprüche laut Versicherungsumfang nachzuweisen.

(zuständig: Haupt- und Ordnungsamt Kontakt: 08841 6712 24 - info@ohlstadt.de)

 

Benötigte Beschilderung:

Ist eine Beschilderung notwendig (z.B. Absperrung, Umleitung, Geschwindigkeitsbegrenzung, Halteverbot etc.) so ist zusätzlich eine verkehrsrechtliche Anordnung
gemäß § 45 Abs. 1 StVO zu beantragen. Die jeweiligen Bereiche (Sperrbereich, Umleitungsstrecke etc.) sind in einen Lageplan einzuzeichnen.

Absicherung der Veranstaltungen durch die Feuerwehr

Zur Absicherung von Veranstaltungen können Führungsdienstgrade der Feuerwehr die Aufgaben und Befugnisse der Polizei wahrnehmen, wenn die Polizei nicht oder nicht im ausreichenden Maße zur Verfügung steht. Die verkehrsregelnde Tätigkeit durch die Feuerwehr bei Veranstaltungen ist eine freiwillige Aufgabe der Feuerwehr. Insofern ist für die Absicherung von Veranstaltungen durch die Feuerwehr in jedem Fall die Zustimmung des Feuerwehrkommandanten und der Gemeinde einzuholen (Seite 2 des Antragsformulars)

 

Andere Genehmigungen


Die Genehmigung nach § 29 StVO bzw. die verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 Abs. 1 StVO beinhaltet KEINE erforderlichen Genehmigungen nach anderen Gesetzen.

Sämtliche Veranstaltungen/Vergnügungen sind bei der Gemeinde bzw. bei der Verwaltungsgemeinschaft Ohlstadt mit dem Formblatt (Art. 19 LStVG) anzuzeigen.
Werden z.B. alkoholische Getränke zum Verzehr abgegeben, ist hierfür eine gesonderte Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz notwendig!

(zuständig: Gewerbeamt Kontakt: 08841 6712 12 - gewerbeamt@ohlstadt.de)

 

Für die Veröffentlichung

wenden Sie sich bitte an unsere Gäste-Information Kontakt: 08841 6712 50 - gaeste-info@ohlstadt.de.

 

Weitere Formulare:

Merkblatt Faschingszug

Anzeige einer Wallfahrt

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