Extra Meldung - Kommunalwahl 2020

Informationen zur Kommunalwahl 2020

Wahlberechtigte erhalten eine Benachrichtigung

Bevor das Wahlverzeichnis ausgelegt wird, erhält jeder Wahlberechtigte, der darin eingetragen ist, eine Wahlbenachrichtigung. Darauf befinden sich unter anderem Angaben zu Wahlraum und Wahlzeit, den Ort, an dem der Wahlberechtigte seine Stimme abgeben kann sowie der Hinweis, wie man eine Briefwahl beantragt. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, sollte bei der zuständigen Gemeindebehörde im Wählerverzeichnis überprüfen lassen, ob er als Wahlberechtigter eingetragen ist.
In jedem Wahlbezirk legt die Gemeinde fest, in welchem Raum gewählt wird. Vorzugsweise sind dabei Wahllokale in kommunalen Gebäuden einzurichten. In größeren Wahlbezirken können auch mehrere Wahlräume eingerichtet werden, wenn sich die Wählerverzeichnisse teilen lassen.
Jeder Wahlberechtigte kann seine Stimme auch per Briefwahl abgeben. Die Zusendung der Unterlagen für die Briefwahl muss beantragt werden. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Dieser Service richtet sich in erster Linie an alle, die am Wahltag nicht persönlich zur Wahl kommen können. Aber auch für die „Generation Internet" ist diese Lösung sicher eine komfortable Alternative.
Durch die Eingaben ihrer persönlichen Daten sowie der Nummer des Wählerverzeichnisses können die Briefwahlunterlagen online beantragt werden. Die Daten werden mit einem sicheren Verschlüsselungsverfahren an die Verwaltung übertragen. Anschließend wird der Wahlschein automatisch erstellt und die Antragsteller erhalten in den nächsten Tagen ihre beantragten Briefwahlunterlagen.

Gemeinde- und Landkreiswahlen

Bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern werden rund 39.500 kommunale Mandatsträger für grundsätzlich sechs Jahre gewählt – in den Gemeinden die Ersten Bürgermeister oder Oberbürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder, in den Landkreisen die Landräte und Kreisräte.

Die Gemeinden gestalten Ihr unmittelbares Lebensumfeld. Sie kümmern sich um die Ortsentwicklung, versorgen mit Trinkwasser, Strom und Gas, unterhalten Straßen, Wege, Plätze, entsorgen Abwasser und stellen die Feuerwehren. Als freiwillige Leistungen schaffen sie Schwimmbäder, Sporthallen und andere Freizeiteinrichtungen, wie auch Büchereien, Volkshochschulen und Bürgerhäuser, vernetzen Vereine und andere gesellschaftlich engagierte Gruppen.

Die Landkreise kümmern sich um Aufgaben, die Gemeinden allein nicht leisten könnten. Sie bauen Schulen, Krankenhäuser und Kreisstraßen, betreiben Jugendhilfe, beseitigen Abfälle und sorgen für Rettungsdienste.

Bayern gliedert sich in 2.056 Gemeinden sowie 71 Landkreise. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration betreut die Kommunalwahlen und ist als Kommunalressort Ansprechpartner für die Kommunen in Bayern und tritt für deren Belange ein.

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