Bekanntmachungen
Information zur Grundsteuerreform
Warum diese Reform?
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 wurde die Berechnungsgrundlage der bisherigen Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Somit war der Gesetzgeber gezwungen, die Grundsteuer zu reformieren. Der Bundestag hat am 26.11.2019 das Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG beschlossen. Den Bundesländern wurde hier die Möglichkeit gegeben, die Grundsteuer in eigenes Landesrecht umzusetzen. Der Freistaat Bayern hat von diesem Recht Gebrauch gemacht und am 10.12.2021 das Bayerische Grundsteuergesetz (BayGrStG) verabschiedet. Vom Bundesverfassungsgericht wurde in seinem Urteil vom 10.04.2018 eine 5 - jährige Übergangsfrist gebilligt. Dies bedeutet, dass zum 01.01.2025 sämtliche bisherigen Grundsteuerbescheide in Deutschland nicht mehr gültig sind und neue Bescheide erlassen werden müssen.
Ablauf der Grundsteuerreform:
Jeder Grundstückseigentümer wurde daher aufgefordert im Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 30.04.2023 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Von den Finanzämtern, die für die Veranlagung der Grundsteuermessbescheide zuständig sind, werden diese Grundsteuererklärungen dann verarbeitet und die erzeugten Messbescheide an die Grundstückseigentümer sowie die jeweiligen Gemeinden geschickt.
Die Gemeinden sind dann für die Erstellung der Grundsteuerbescheide zuständig. Um den Grundsteuerbescheid erstellen zu können, muss jede Gemeinde seinen eigenen Hebesatz festlegen. Die Hebesätze wurden von der Gemeinde mittels Hebesatzsatzung noch in 2024 beschlossen.
Wie geht es weiter?
Die Verwaltungsgemeinschaft Ohlstadt wird im Zeitraum 07.01.2025 – 15.01.2025 an alle Grundsteuerzahler neue Bescheide verschicken. Hier werden dann die neuen Grundsteuerbeträge und Fälligkeiten auf dem Bescheid ausgewiesen.
Bei den jeweiligen Steuerzahlern, die eine Einzugsermächtigung an die Verwaltungsgemeinschaft Ohlstadt abgegeben haben, werden wir, wie gewohnt, die jeweiligen neuen Beträge vom Konto abbuchen. Alle anderen bitten wir, die Beträge zu überweisen.
Gerne können Sie uns auch eine Einzugsermächtigung erteilen.
Das dazugehörige Formular finden sie auf der Internetseite der Verwaltungs-gemeinschaft Ohlstadt.
Bitte denken Sie daran, Daueraufträge für die Grundsteuer abzuändern, bzw. zu löschen.
Was tun, wenn ich einen Fehler in meinem neuen Grundsteuerbescheid feststelle?
Wenn Sie den Grundsteuerbescheid erhalten haben und feststellen, dass der Grundsteuermessbetrag falsch ist, müssen Sie einen Korrekturantrag in Form eines Einspruchs beim Finanzamt stellen. Ein Vordruck hierfür wird auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Ohlstadt bereitgestellt.
Erst wenn der korrigierte Grundlagenbescheid vom Finanzamt bei der VG Ohlstadt vorliegt, können wir den Grundsteuerbescheid berichtigen. Auch wenn Ihre Argumente noch so gut sind, können wir das nicht „von selbst" tun. Leider müssen Sie die festgesetzte Grundsteuer erst einmal bezahlen. Sobald die Korrekturen vorgenommen sind, erhalten Sie die zu viel gezahlte Grundsteuer selbstverständlich zurück.
Leider ist zu erwarten, dass die Bearbeitung dieser Anträge durch das zuständige Finanzamt, gerade nach dem Start der Reform, länger dauert.
Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid:
Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihr Grundsteuerbescheid rechtswidrig ist, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Ohlstadt eingelegt werden.
Wir möchten Sie jedoch dringend darauf hinweisen, dass ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid von der Gemeinde keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Grundlage für die Bescheide der Gemeinde sind die Messbetragsbescheide des Finanzamtes. Wie unter „Was tun, wenn ich einen Fehler in meinem neuen Grundsteuerbescheid feststelle" muss bei einem Fehler im Bescheid, der Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt geändert werden.
Auch hat ein Widerspruch keinen Einfluss auf den erlassenen Hebesatz der Gemeinde.
Fragen an die VG Ohlstadt zur Grundsteuer:
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Grundsteuerbescheid haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Bitte haben Sie Verständnis, dass dies nur per Email funktioniert, da die VG Ohlstadt im Januar 2025 für alle VG-Gemeinden 3.300 Grundsteuerbescheide verschicken wird.
Gerne können Sie sich an steuerstelle@ohlstadt.de wenden. Teilen Sie uns Ihre Frage zum entsprechenden Bescheid mit. Um Ihnen möglichst schnell antworten zu können, benötigen wir:
- die PK-Nummer (finden Sie im Grundsteuerbescheid rechts oben)
- eine Telefonnummer, unter der wir Sie tagsüber erreichen können
Wir rufen Sie baldmöglichst zurück. Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang von Anrufen bei uns abzusehen.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!